Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der
teamccc GmbH

im folgenden Agentur genannt.

1 Allgemeines
1.1 Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen enthalten. Auch gelten die hier aufgeführten Bedingungen, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt. Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur dann gültig, wenn ihnen Agentur ausdrücklich schriftlich zustimmt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der Agentur und dem Auftraggeber zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen. Wird kein schriftlicher Vertrag formuliert, so gilt die entsprechende Auftragsbestätigung der Agentur als maßgeblich.

1.2 Die Veröffentlichung der AGBs erfolgt im Internet unter www.teamccc.de.

2 Auftragsvergabe, Auftragsende
Die Auftragsabwicklung beginnt mit der Auftragserteilung durch den Kunden. Der Auftrag kommt zustande durch die schriftliche Annahme eines von der Agentur abgegebenen Angebots oder mit erster Erfüllungshandlung, z. B. aufgrund mündlicher Beauftragung.

3 Fälligkeit der Vergütung, Abnahmen
3.1 Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Vergütung zahlbar binnen 14 Tagen nach Rechnungslegung rein netto.

3.2 Der Auftrag endet mit Abnahme der erbrachten Leistung durch den Kunden. Sofern keine der Vertragsparteien eine förmliche Abnahme verlangt, oder sofern der von einer Partei verlangte Abnahmetermin aus einem Umstand nicht zustande kommt, der vom Kunden zu vertreten ist, gilt die vertragliche Leistung von der Agentur mit Nutzung durch den Kunden als abgenommen.

3.3 Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch künstlerischen Gründen verweigert werden.

3.4 Werden die beauftragten Arbeiten in Teilen abgenommen, ist die gesamte Vergütung bei Lieferung der ersten Teilmenge fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit, oder erfordert er von der Agentur hohe finanzielle Vorleistungen, sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten, 1/3 nach Auslieferung.

4 Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die von der Agentur im Angebotsstadium eingereichten Vorschläge zu verwenden, unabhängig davon, ob sie urheberrechtlich geschützt sind oder nicht.

4.2 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind daher, sobald der Auftraggeber sie nicht mehr für die Ausübung von Nutzungsrechten zwingend benötigt, unbeschädigt an die Agentur zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

4.3 Die Versendung von Arbeiten, Vorlagen oder Daten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

4.4 Mit der Zahlung des Agenturhonorars einschließlich der Übertragung des Vervielfältigungsrechtes erwirbt der Auftraggeber nur das Recht zur Vervielfältigung der Arbeit in vereinbartem Umfang und dem vereinbarten, speziellen Zweck. Bei einer Verwendung über den vereinbarten Umfang und Zweck hinaus ist eine neuerliche Vereinbarung und Honorierung fällig.

5 Digitale Daten
5.1 Die Agentur ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

5.2 Hat die Agentur dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung weiter eingesetzt werde. Eine Änderung der Daten durch Dritte oder den Auftraggeber ist grundsätzlich ausgeschlossen und verletzt in jedem Fall die Urheberrechte der Agentur.

6 Gewährleistung
6.1 Die Agentur verpflichtet sich, jeden Auftrag mit der größtmöglichen Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch überlassene Vorlagen, Unterlagen, Muster etc. sorgfältig zu behandeln.

6.2 Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der Agentur geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

7 Haftung
7.1 Die Agentur haftet – sofern der Vertrag keine anderslautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund, nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für alle Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen.

7.2 Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Agentur nicht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz. Die Haftung für positive Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung ist außerdem auf den Ersatz des typischen, vorhersehbaren Schadens begrenzt.

7.3 Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt die Agentur gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung oder Gewährleistung, soweit die Agentur kein Auswahlverschulden trifft. Die Agentur tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

7.4 Sofern die Agentur selbst Auftraggeber von Subunternehmern ist, tritt sie hiermit sämtliche ihr zustehenden Gewährleistungs-, Schadenersatz- und sonstigen Ansprüche aus fehlerhafter, verspäteter oder Nichtlieferung an den Auftraggeber ab. Der Auftraggeber verpflichtete sich, vor einer Inanspruchnahme der Agentur zunächst zu versuchen, die abgetretenen Ansprüche durchzusetzen.

7.5 Der Auftraggeber stellt die Agentur von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen die Agentur stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.

7.6 Mit der Freigabe von Entwürfen und Reinausführungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsgemäße Richtigkeit von Text, Bild und Gestaltung.

7.7 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Entwicklungen, Ausarbeitung, Reinausführungen und Zeichnungen entfällt jede Haftung der Agentur.

7.8 Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten sowie für die Neuheit des Produktes haftet die Agentur nicht.

8 Gestaltungsfreiheit
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Agentur behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die Agentur eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber die Agentur von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

9 Geheimhaltung
9.1 Die Agentur verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen der Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber zur Kenntnis gelangten Geschäftsgeheimnisse mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu wahren und alle diesbezüglichen Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.

10 Gültigkeit
Diese Allgemeinen Bedingungen sind gültig seit Juli 2009. Sie sind verfügbar auf der Webseite www.teamccc.de zur Einsicht und zum Download. Etwaige Änderungen werden dort publiziert.

11 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München.

München, Juni 2010

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